Bundesregierung muss sich von Schiedsgerichten verabschieden

Zum Urteil des Gerichtshof der Europäischen Union erklärt Katharina Dröge, Sprecherin für Handelspolitik:

„Das Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Union ist eine sehr gute Nachricht und richtungsweisend für alle innereuropäischen Investitionsschutzabkommen. Im Streitfall über ein Investitionsschutzabkommen zwischen den Niederlanden und der Slowakei, hat das Gericht entschieden, dass die Schiedsklauseln nicht mit Unionsrecht vereinbar sind. Auch die Bundesregierung muss die Konsequenzen aus diesem Urteil ziehen und klar machen, dass Schiedsgerichte in kommenden Investitionsschutzabkommen keinen Platz haben und aus bestehenden Investitionsschutzabkommen gestrichen werden. Darüber hinaus muss jetzt schnell geprüft werden, welche Auswirkungen das Urteil auf Schiedsgerichte in anderen Verträgen wie etwa CETA hat.

Die Bundesregierung ist auf dem Holzweg, wenn sie weiterhin auf das grundsätzlich falsche System der Schiedsgerichte setzt.“

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