EuG-Urteil zu “Stopp TTIP“: Klares Signal für mehr Mitbestimmung

Zum Urteil des Gerichts der Europäischen Union zur Klage der Bürgerinitiative gegen TTIP erklärt Katharina Dröge, Sprecherin für Wettbewerbspolitik:

Das Gericht der Europäischen Union hat heute mit erfreulicher Klarheit den Initiatoren der Bürgerinitiative „Stopp TTIP“ in ihrer Klage gegen die Europäische Kommission Recht geben. Diese zogen vor den Gerichtshof, nachdem die Kommission der Initiative 2014 aus legalistischen Gründen die Registrierung als Europäische Bürgerinitiative verweigert hatte. In seinem heutigen Urteil hat das Gericht diesen Beschluss der Kommission für nichtig erklärt. Das ist ein Erfolg für die Demokratie und für bürgerschaftliches Engagement in Europa.

Das Urteil ist erfreulich und ein motivierendes Signal für die über drei Millionen Menschen aus ganz Europa, die seit Jahren gegen TTIP auf die Straße gehen und ihrem Protest in Form der Bürgerinitiative Nachdruck verliehen haben. Schon damals war der Umgang der Kommission mit diesem zutiefst demokratischen Impuls politisch falsch und ein Bärendienst für die lebendige europäische Demokratie. Dass die Blockadehaltung der Kommission auch rechtlich falsch war, hat das Gericht nun ebenfalls bestätigt.

Es ist traurig, dass die Bürgerinitiative gegen TTIP erst vor Gericht ziehen musste, um diese Klarstellung zu erreichen. Die Verhandlungen zu TTIP liegen derzeit zwar auf Eis. Aber die Kommission und auch die Bundesregierung halten weiter an den Plänen für das Abkommen fest. Als Konsequenz aus diesem erfreulichen Urteil muss deshalb aus dem Instrument der Europäischen Bürgerinitiative ein robustes Element des demokratischen Prozesses in der Europäischen Union werden. Das Urteil sollte zügig umgesetzt werden. Die Kommission sollte allein aus politischer Klugheit auf eine Berufung vor dem Europäischen Gerichtshof verzichten.

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