TTIP: Kein Ausverkauf unserer Standards

Anlässlich der 10. Verhandlungsrunde zum geplanten TTIP-Abkommen erklärt Katharina Dröge, Sprecherin für Wettbewerbspolitik:

 

Auch wenn die TTIP-Verhandlungen wohl noch einige Zeit dauern werden: An vielen sensiblen Punkten des Abkommens werden die entscheidenden Weichen jetzt gestellt. Bis auf das umstrittene Kapitel zu den Investor-Staat-Schiedsgerichten werden in der zehnten Verhandlungsrunde alle Bereiche des Abkommens auf der Agenda stehen. 

 

Gerade bei der Frage der Vereinheitlichung von unterschiedlichen Standards zwischen der EU und den USA ist hierbei Vorsicht geboten. Denn hierbei geht es nicht nur um die Farbe von Autoblinkern, sondern um sensible Bereiche wie Kennzeichnungspflichten für Lebensmittel oder Risikobewertungen in Verbraucherschutzfragen. So darf TTIP aus unserer Sicht nicht dazu führen, dass einzelne Mitgliedsstaaten ihre Anbaubeschränkungen oder -verbote für gentechnisch veränderte Pflanzen abschwächen oder sogar abschaffen müssen. Und auch die Kennzeichnungspflichten für die Inhaltsstoffe und Herstellungsbedingungen landwirtschaftlicher Produkte dürfen nicht beschränkt werden. Doch gibt es hierzu weiterhin keine klaren Aussagen, und gerade in diesen Bereichen liegen die Vorstellungen der EU und der USA oft sehr weit auseinander.

 

Die Bundesregierung hat bislang versäumt, deutlich zu machen, wie sie garantieren kann, dass durch TTIP keine Umwelt- oder Verbraucherschutzstandards abgesenkt werden und gleichzeitig auch der politische Gestaltungsspielraum für künftige Standardsetzungen vollumfänglich erhalten bleibt. Im Gegenteil: Die Pläne der EU zur Schaffung eines Regulierungsrates in TTIP, sowie das, was zu einzelnen Branchen bislang aus den Verhandlungen bekannt wurde, geben Grund zu der Annahme, dass hier wirtschaftliche Interessen über Umwelt- oder Verbraucherschutzfragen gestellt werden sollen. Das kann nicht akzeptiert werden. Hart errungene Umwelt- oder Sozialstandards sind für uns nicht verhandelbar.

 

Und obwohl es für eine Reihe an Kapiteln des TTIP-Vertragsentwurfes mittlerweile konkrete Verhandlungstexte zwischen der EU und den USA gibt, kennen wir Abgeordneten diese Texte nicht. Einzig die Bundesregierung hat in Brüssel Leserechte. Als Bundestagsabgeordnete sind wir durch diese mangelnden Informationen in unserer Arbeit beschränkt. Das ist nicht akzeptabel. Die Bundesregierung muss in Brüssel dafür sorgen, dass der Zugang zu den Verhandlungsdokumenten endlich geschaffen wird. 

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