Du bist eingeladen – mein Fachgespräch zum Investitionsschutz am 5. Mai

Ein unzulässiges Klageprivileg für Konzerne und Lobbyisten oder dringend nötige Rechtssicherheit in unsicherem Umfeld? Kapitel zum Investitionsschutz sind vor allem in der Debatte um das transatlantische Freihandelsabkommen TTIP in die Kritik geraten. Doch schon jetzt existieren allein zwischen Deutschland und anderen Ländern 131 bilaterale Investitionsabkommen, die genau dieses Instrument enthalten. Unklare Rechtsbegriffe und intransparente Verfahren haben an vielen Stellen zu Missbrauch geführt. Kann Investitionsschutz so geregelt werden, dass ein effektives Instrument zur Streitschlichtung entsteht, das nicht in die Regulierungskompetenz von Staaten eingreift? Wie ist der Investitionsschutz in TTIP und CETA genau ausgestaltet? Diese Fragen will ich in einem Fachgespräch am 5. Mai 2014 klären, zu dem ich euch und Sie herzlich einlade. Dabei wird mit Professor Markus Krajewski ein Experte für Völkerrecht eine Bewertung der Entwürfe für CETA und TTIP präsentieren – und darüber mit Pia Eberhard von Corporate Europe Observatory, Dr. Nils Meyer-Ohlendorf vom Ecologic Institute und Dr. Stormy-Annika Mildner vom BDI diskutieren. Ich freue mich, diese vier ausgewiesenen ExpertInnen am 5. Mai von 16 Uhr bis 19 Uhr im Bundestag begrüßen zu können. Anmelden könnt ihr euch bequem über diesen Link. Alle weiteren Infos zum Gespräch findet ihr außerdem auf der Seite der Fraktion. Ich freue mich auf eine spannende Diskussion.  

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