Meine Rede zur Bundesnetzagentur am 3. April 2014

Die Marktöffnung im Bereich Telekommunikation hat gezeigt, wie positiv der Wettbewerb für die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie für die Unternehmen in Deutschland sein kann. Wir erleben seit dem eine drastische Senkung bei den Preisen für Festnetz, Internet und Handynutzung. In den ersten drei Jahren nach der Marktöffnung hatten wir teilweise Preissenkungen von bis zu 20 Prozent. Das ist eine gute Nachricht. Aber es geht nicht nur um sinkende Preise, sondern natürlich auch um die Themen Qualität und Verbraucherzufriedenheit.

Genau hier liegen für mich die Handlungsfelder, in denen sich zeigt, wie eine gute Wettbewerbspolitik aussieht. Märkte, die so kompliziert und unübersichtlich für die Verbraucherinnen und Verbraucher sind wie die Telekommunikation, brauchen Rahmensetzungen des Staates, die bei der Orientierung helfen. Hier sind Informationspflichten von Seiten der Anbieter wichtig. Die Bundesnetzagentur sollte klar sagen, dass im Hinblick auf Transparenz und Verbraucherschutz die Selbstregulierung der Unternehmen allein nicht funktioniert, sondern dass es eines regulatorischen Rahmens hinsichtlich der Informations- und Transparenzpflichten der Anbieter bedarf.

Meinen Redebeitrag im Parlament gibt es auf der Seite des Bundestages zum Nachsehen.

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