TTIP: Verzögerungstaktik der Bundesregierung vor Europawahl!

Laut Bundesregierung kann TTIP in Deutschland nur nach Absegnung des Bundesrates in Kraft treten. Diese Antwort auf meine Kleine Anfrage widerspricht jedoch der Auffassung der EU-Kommission, die nicht davon ausgeht, dass die Parlamente der Mitgliedstaaten abstimmen dürfen. Dass die Bundesregierung an dieser Stelle keine Klärung anstrebt, ist umso verwerflicher vor dem Hintergrund, dass sie TTIP ohne jegliche Möglichkeit des Ausstiegs abschließen möchte. Gleichzeitig verkündet die Bundesregierung in ihrer Antwort nun öffentlich, dass sie spezielle Investitionsschutzklauseln in TTIP ablehne. Damit versucht sie aber offenbar nur, ein unliebsames Thema bis zur Europawahl klein zu halten, denn entsprechende Klauseln im ebenso umstrittenen Freihandelsabkommen mit Kanada „CETA“ lehnt sie nicht ab. Wir Grünen setzen uns dafür ein, dass kein Investor-Staat-Streitbeilegungsmechanismus in TTIP aufgenommen wird und fordern die Bundesregierung auf, ihre Pflicht gegenüber den BürgerInnen wahr zu nehmen und umgehend zu klären, ob die Mitgliedstaaten über TTIP abstimmen dürfen oder nicht.

Zum Artikel auf Spiegel Online vom 15.4.2014

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