EU-Kommission kann Kritik an Investitionsschutz in TTIP nicht entkräften

Zur Veröffentlichung des Rechtsgutachtens zum Investitionsschutz in TTIP erklärt Katharina Dröge, Sprecherin für Wettbewerbspolitik:

Vor dem Hintergrund des Konsultationsprozesses der EU zum Investitionsschutz in TTIP haben wir bei Herrn Professor Krajewski (Universität Nürnberg) ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das die Vorschläge der Kommission bewertet.

Klare Erkenntnis: Die Kommission verfehlt mit ihrem Entwurf zum Investitionsschutz in TTIP die selbst gesetzten Ziele. Die Kommission hatte versprochen, die Sorgen der Bürger ernst zu nehmen, und für die Probleme beim Investitionsschutz eine Lösung anzubieten. Doch der im Konsultationsverfahren vorgestellte ,,EU-Approach“ erfüllt dieses Versprechen nicht.

Die entscheidenden Rechtsbegriffe werden unzureichend konkretisiert. Die EU geht in keiner Weise auf die grundsätzliche Kritik am Instrument der außergerichtlichen Streitbeilegung ein und springt damit viel zu kurz. Angesichts der bestehenden Risiken bleibt die Kommission die Antwort auf die Frage schuldig, wieso ein so brisantes Instrument in robusten Rechtsstaaten überhaupt nötig ist.

Es ist inakzeptabel, dass die Kommission ihr eigenes Konsultationsverfahren und damit die Sorgen der Menschen offenbar nicht ernst nimmt. Anders ist kaum zu erklären, dass nur Auszüge aus dem CETA-Kapitel zum Investitionsschutz veröffentlicht wurden, und nicht das vollständige Kapitel. Das ist das Gegenteil von ernstgemeinter Bürgerbeteiligung.

Sigmar Gabriel hat öffentlich bekannt, dass er die Kritik am Investitionsschutz in TTIP teilt. Es ist höchste Zeit, dass er nicht nur darüber redet. Gabriel muss seinen Ankündigungen Taten folgen zu lassen. Er muss sich im Rat dafür einsetzen, dass die Kommission von diesem hochgefährlichen Instrument Abstand nimmt. Weder TTIP noch CETA dürfen Regeln beinhalten, die demokratisch legitimierte Gesetzgeber in ihren Handlungsmöglichkeiten einschränken und das Recht von Konzernen über das von Bürgerinnen und Bürgern stellen. 

Das komplette Gutachten gibt es auf der Seite unserer Bundestagsfraktion zum Download. Dort findet sich auch eine Zusammenfassung des Fachgesprächs.

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