Bundesverfassungsgericht-Urteil zu CETA

Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts über eine Organklage der Linksfraktion zum Freihandelsabkommen der EU mit Kanada (CETA) erklärt Katharina Dröge, Sprecherin für Wirtschaftspolitik:
„Wir haben die rechtliche Argumentation der Linken im Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht nicht geteilt. CETA ist aber politisch falsch. Es birgt mit den ungerechten Klageprivilegien für Konzerne enorme Risiken für den Umwelt- und Verbraucherschutz und die öffentlichen Haushalte. Wir lehnen deshalb eine Ratifizierung des Abkommens in dieser Form ab. Auch in anderen Teilen Europas gibt es Vorbehalte gegen CETA. Die Bundesregierung muss die Chance nutzen und sich für Nachverhandlungen am Vertrag einsetzen.“

Dazu wurde auch hier in der Presse berichtet.

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