Brief an Kölner Unternehmer und Verbände

Katharina und Sven haben am Dienstag einen Brief an Kölner Unternehmen und Verbände geschickt. Hier der Text im Wortlaut:

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der vergangenen Woche sind im Deutschen Bundestag und im Bundesrat weitreichende Hilfspakete gegen die Folgen der Corona-Krise beschlossen worden. Wir Grünen haben im Vorfeld der Bundestagsentscheidung intensiv mit der Bundesregierung und den Koalitionsfraktionen beraten und die Gesetze im Bundestag mit beschlossen.

Wir haben das Gesetzespaket der Regierung unterstützt, da es zum einen erste dringend notwendige Maßnahmen enthielt, um die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Corona-Krise abzumildern. Zudem hat die Regierung eine Reihe von Vorschlägen aufgegriffen, die wir im Laufe der Beratungen gemacht haben. Hierzu gehörte die Schaffung eines Rettungsfonds für kleine Unternehmen, Solo-Selbstständige und Kulturschaffende, außerdem die Entschädigungen für Eltern, die zu Hause bleiben müssen, weil Schule und Kindertagesstätte geschlossen haben, und die Schaffung eines Rettungsschirms auch für Sozialverbände. In einigen Punkten hat die Bundesregierung leider unsere Anregung nicht aufgegriffen. An anderen Stellen zeichnet sich bereits jetzt ab, dass Nachbesserungsbedarf besteht.

  • Solo-Selbstständige, Kleinunternehmer*innen und selbstständige Kreative schützen: Absicherung über unbürokratische Pauschalzahlung ermöglichen

Solo-Selbstständige und Kleinunternehmer*innen sind durch Umsatzeinbußen und Auftragsverluste oft stark krisengebeutelt und stehen zum Teil unmittelbar vor dem wirtschaftlichen Aus. Das Gesetzespaket der Regierung sieht Soforthilfen für Solo-Selbstständige und kleine Unternehmen (bis 10 Mitarbeiter*innen) in Höhe von bis zu 15.000 Euro für die kommenden drei Monate vor, die für Betriebskosten wie etwa Miete verwendet werden können. Wir Grünen hatten gefordert, dass die entsprechende Soforthilfe als pauschale Zahlung, abhängig vom Durchschnittseinkommen des Vorjahres ausgezahlt wird. Damit hätte der Fonds eine unbürokratische Existenzsicherung für Unternehmer*innen geschaffen, die jetzt ggf. auf den Bezug von Grundsicherung angewiesen sind.

  • Mittelstand besser unterstützen

Für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeiter*innen sieht das Hilfspaket der Regierung vor, dass Kredite zur Liquiditätssicherung vergeben werden sollen, die durch eine Risikoübernahme durch die KfW unterstützt werden. Wir haben gegenüber der Bundesregierung deutlich gemacht, dass die zunächst angedachte Risikoübernahme von 80% nicht ausreicht, damit mittelständische Unternehmen Kredite erhalten. Die Erhöhung der Risikoübernahem auf 90% haben wir deshalb begrüßt. Trotzdem besteht auch hier weiterhin das Problem einer sehr restriktiven Kreditvergabe durch die privaten Banken und die Sparkassen. Es ist deshalb notwendig, zu prüfen, ob auch Unternehmen oberhalb von 10 Beschäftigen direkte Zuschüsse bekommen sollten. Dies kann nicht allein den Bundesländern überlassen werden.

  • Fonds zur Rettung von Unternehmen

Die Corona-Krise legt global die Wertschöpfungsketten lahm und lässt die Märkte einbrechen. Das kann auch große und gesunde Unternehmen und auch Startups schnell in eine existenzbedrohende Lage bringen und ihre Finanzierung gefährden. Um dies zu verhindern, braucht es die jetzt beschlossenen umfangreichen Garantiemöglichkeiten. Wir haben unterstützt, dass zeitweilige direkte Beteiligung des Staates als Krisenmaßnahme zur Rettung und zum Schutz wichtiger Unternehmen möglich ist. Klar muss sein, dass diese Beteiligung dem Schutz von Wertschöpfung und Arbeitsplätzen dienen und mittelfristig wieder verkauft werden sollte. Als Gegenleistung für das große Risiko, dass die Steuerzahler*innen damit eingehen, müssen die Konditionen für den Einstieg in Unternehmen so gestaltet sein, dass die Steuerzahler*innen bei einer Erholung auch entsprechend profitieren und nicht nur die Aktionär*innen. Darüber hinaus sollten die Möglichkeiten der Außenwirtschaftsverordnung für die Zeit der Krise so ausgeweitet werden, dass Staat auch prüfen kann, wenn Investitionen aus Drittstaaten in Schlüsseltechnologie-Unternehmen erfolgen.

  • Konjunkturprogramm

Das Gesetzespaket der Bundesregierung enthält keine Vorschläge für ein Konjunkturprogramm. Hier muss die Bundesregierung schnell Klarheit schaffen. Es wäre ein Fehler, mit den Planungen erst zu beginnen, wenn die Wirtschaft wieder ihre Arbeit aufnehmen kann. Unternehmen brauchen jetzt Planungssicherheit, welche Maßnahmen die Regierung ergreifen will, wenn konjunkturelle Impulse möglich sind.

  • Haushalt

Wir halten den Umfang der Maßnahmen und die Aktivierung der Ausnahmeregelung der Schuldenbremse für geboten und unterstützen das. Für den damit verbundenen Tilgungsplan halten wir Flexibilität und eine lange Streckung für notwendig. Die Tilgung darf in Zukunft die Spielräume für notwendige Investitionen, insbesondere in Klima und Digitalisierung, nach der Krise nicht zumachen.

Bisher nicht im Haushalt vorgesehen, aber auf jeden Fall notwendig, ist ein Konjunktur- und Investitionsprogramm, um die Wirtschaft nach der Krise wieder in Gang zu bringen und dabei zugleich zukunftsfähig und ökologisch aufzustellen.

Wichtig ist uns zudem die Europäische Dimension. Ein finanzieller Schutzschirm für Europa fehlt bisher komplett. Denkbar wären dafür vorsorgliche Kreditlinien des ESM für von der Corona-Krise besonders betroffene Staaten ohne Anpassungsprogramme. Ebenso denkbar wären gemeinsame Coronabonds, wie es mehrere deutsche Ökonomen gefordert haben. Eine wichtige Maßnahme der Solidarität wäre zudem, wenn die KfW die Italienische Förderbank bei der Stützung kleiner italienischer Betriebe stützen würde.

  • Insolvenzrecht / Mietrecht / Zivilrecht

Wir begrüßen die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht sowie die Erleichterung der Zuführung von Liquidität an schwankende Unternehmen durch Gesellschafter und Gläubiger.

Wir weisen aber explizit darauf hin, dass diese Erleichterungen im Insolvenzrecht in Verbindung mit den zu erwartenden staatlichen Hilfen auch missbraucht werden können. Staatliche Hilfen müssen daher mit klaren, vollstreckbaren Auflagen versehen werden. Wir müssen verhindern, dass die Erleichterungen im Insolvenzrecht verwendet werden, um die Renditen von kurzfristigen Investoren zu verbessern, statt unsere Unternehmen zu stabilisieren.

Die Aussetzung des Kündigungsrechts im Mietrecht für schwer von der Krise betroffene Bürgerinnen und Bürger und Gewerbetreibende befürworten wir, da diese Gruppe so von der existentiellen Sorge um ihr Zuhause oder ihren Betrieb entlastet wird. Auch für Vermieter*innen ist diese Maßnahme aus unserer Sicht vertretbar, weil der Anspruch nicht entfällt und sie auch im Falle einer Kündigung mit Einnahmeausfällen rechnen müssten. Das Leistungsverweigerungsrecht für wesentliche Dauerschuldverhältnisse greift jedoch tief in die bewährte Risikoverteilung des allgemeinen Schuldrechts ein. Auch das birgt Risiken. Klare Regelungen zu den Darlegungspflichten hätten der Praxis die rechtssichere Anwendung erleichtert, eine klare Aussage zur Folge für die Gegenleistungspflicht ebenso. Eine bloße Verschiebung von Zahlungspflichten birgt die Gefahr späterer Überschuldung. Hier müssen wir andere Lösungen mit in den Blick nehmen, etwa Sonderkündigungsrechte für nicht wesentliche Leistungen.

Das Sozialschutz-Paket

Angesichts der schnell zunehmenden Verbreitung des Corona-Virus und ihrer Auswirkungen auf Wirtschaft, Beschäftigung und Auszahlung von sozialen Leistungen wurde ein Maßnahmenpaket beschlossen („Sozialschutz-Paket“). Wir begrüßen dieses Paket grundsätzlich. Es enthält allerdings sozial- und arbeitsmarktpolitische Leerstellen.

  • Grundsicherungsbeziehende müssen stärker unterstützt werden

Die neu getroffenen Regelungen erleichtern den Zugang zu Grundsicherungsleistungen für Personen, die infolge der Krise auf existenzsichernde Leistungen angewiesen sind. Wir haben aber die Sorge, dass insbesondere dort, wo Menschen in Armut leben und schon bislang auf Transferleistungen angewiesen waren, die notwendige Unterstützung nicht schnell genug zur Verfügung gestellt wird.

Nicht nachvollziehbar ist, dass Menschen, die bereits Grundsicherung beziehen, bei den in Eiltempo beschlossenen Hilfspaketen leer ausgehen. Dabei verschärft sich ihre Situation durch die Krise. Für sie brechen jetzt wichtige Hilfen wie das kostenlose Mittagessen für Kinder in der Kita oder Schule weg, die Stromkosten steigen und die günstigen Lebensmittel in den Supermärkten sind schnell vergriffen. Dass mehr als die Hälfte der Tafeln bereits geschlossen sind kommt erschwerend hinzu. Wir brauchen jetzt eine Erhöhung der Regelsätze in der Grundsicherung für Erwachsene und Kinder, um diese Mehrkosten für die lebensnotwendigen Grundbedarfe zu decken. Gleichzeitig muss klar sein, dass keine neuen Sanktionen in der Grundsicherung verhängt und bestehende Sanktionen ausgesetzt werden, um eine Verschärfung existentieller Notlagen zu verhindern. Menschen, die wohnungslos sind oder denen Wohnungslosigkeit droht, brauchen zusätzliche Schutzräume und einen schnellen Zugang zu finanziellen Mitteln.

  • Arbeitnehmer*innen auch in Zukunft schützen: Ausnahmen vom Arbeitszeitgesetz nur befristet und in Ausnahmefällen

Ausnahmen vom Arbeitszeitgesetz können in Zeiten der Corona-Krise zur Aufrechterhaltung des Gesundheitswesens oder zur Versorgung der Bevölkerung mit existentiellen Gütern notwendig sein. Solche Ausnahmen dürfen allerdings nur unter äußerst restriktiven Bedingungen Wirklichkeit werden. Die Bundesregierung muss hier nachbessern. Sie sollte zudem klar fixieren, dass die Regelung nicht für die Zeit nach der Pandemie gilt.

  • Soziale Dienste und Einrichtungen schützen

Es ist gut, dass die Bundesregierung nach breitem Protest nachgesteuert hat und soziale Einrichtungen vom Rettungsschirm im Rahmen des Sozialschutz-Paketes profitieren werden. Soziale Dienste und Einrichtungen werden in den nächsten Monaten für viele Menschen zu immer wichtigeren Rettungsankern. Eine ausreichende Finanzierung durch die jeweiligen Leistungsträger ist deshalb gerade jetzt unabdingbar, um etwa Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, der Eingliederungshilfe, der Rehabilitation oder der Wohnungslosenhilfe auf eine solide Grundlage zu stellen. Die von der Bundesregierung vorgesehenen Stabilisierungsmaßnahmen sind gut und richtig. Es besteht allerdings eine große Unsicherheit bei den sozialen Diensten vor Ort, ob die eigene Einrichtung unter den Schutzschirm fällt und viele Fragen sind offen. Die Bundesregierung muss klarstellen, dass zum Beispiel auch die Beschäftigungs- und Bildungsträger erfasst sind und beim Schutzschirm nachbessern, um auch Reha-Einrichtungen wie Mutter-Kind-Kuren zu schützen. In der Umsetzung werden wir darauf achten, dass die soziale Trägerlandschaft erhalten bleibt und die geplanten Maßnahmen ausreichend sind.

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesem Brief einen Überblick über die getroffenen Maßnahmen geben und einige Fragen beantworten konnten und würden Sie gerne ermutigen, mit konkreten Ideen oder Verbesserungsvorschläge an uns heran zu treten.

Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Sven Lehmann

Katharina Dröge

 

 

 

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