Anfrage: Sicherheit von Kosmetika in TTIP

Das Klageprivilegien im TTIP eine echte Gefahr für unsere Gesellschaft sind, ist inzwischen weithin bekannt. Doch auch etliche andere Bereiche des TTIP können gravierende Folgen für uns haben. So etwa auch im Bereich Kosmetika. Tagtäglich kommen wir mit Kosmetikartikeln in Kontakt – unter der Dusche, beim Zähneputzen und Eincremen sowie beim Friseur. Im Rahmen des TTIP sollen die Regeln die für diese Kosmetika gelten zwischen den USA und der EU angespasst. Und die unterscheiden sich deulich voneinander. Während z.B. in der EU mehr als 1300 Inhaltsstoffe verboten sind, weil sie gesundheitsgefährdend sein können. In den USA nur 11. Auch die Regeln für Tierversuche unterscheiden sich deutlich voneinander. 

Um mögliche Folgen des TTIP auf den Bereich der Kosmetika besser abschätzen zu können und die damit verbundenen Gefahren zu analysieren, habe ich gemeinsam mit anderen Grünen Abgeordneten eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Die Kleine Anfrag mit dem Titel Sicherheit bei Kosmetika im Rahmen der TTIP-Verhandlungen (Drucksache 18/3975) ist hier einsehbar.

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