Chinas Überreaktion auf berechtigte EU-Sanktionen

Zur vorläufigen Aussetzung der Ratifizierung des EU-China-Investitionsabkommens und der Reaktion der Bundeskanzlerin erklären Katharina Dröge, Sprecherin für Wirtschaftspolitik, und Jürgen Trittin, Mitglied im Auswärtigen Ausschuss:

Es ist richtig, dass die EU-Kommission angekündigt hat, die Ratifizierung des Investitionsabkommen zunächst nicht fortzusetzen. Die maßlosen Überreaktionen Chinas auf die berechtigten Sanktionen der EU haben einem „business as usual“ den Boden entzogen.

Chinas Sanktionen gegen gewählte Parlamentarier*innen und Institutionen sind völlig inakzeptabel. So lange diese Sanktionen in Kraft bleiben, kann es keinen Abschluss des Abkommens geben. Das muss endlich auch die Bundesregierung begreifen. Dass Bundeskanzlerin Merkel offenbar immer noch Druck ausübt, um einen schnellen Abschluss zu erreichen, untergräbt die Bemühungen für eine bessere Menschenrechtssituation in China.

Wenn das Investitionsabkommen langfristig eine Zukunft haben soll, muss die EU zunächst unilateral aktiv werden. Die EU muss ein Importverbot für Produkte erlassen, die im Zusammenhang mit Zwangsarbeit entstanden sind. Nur so kann die EU den Menschenrechtsverletzungen in der chinesischen Provinz Xinjiang entgegenwirken. Wir dürfen uns nicht auf die wachsweichen Zusagen Pekings zur Ratifizierung der ausstehenden ILO-Kernarbeitsnormen verlassen.

Die EU muss zusätzlich Maßnahmen ergreifen, um dem unfairen Wettbewerb aus China zu begegnen. Die Bundesregierung darf sich nicht mehr gegen Maßnahmen wie das internationale Beschaffungsinstrument wehren und muss die EU-Kommission dabei unterstützen, das Anti-Subventionsinstrument und das Weißbuch von Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager voranzutreiben.

 

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