Kartellrecht – Gesetzeslücke schließen 18/4817

Unternehmen in Deutschland können sich relativ einfach ihren Kartellstrafen entziehen. Ermöglicht wird dies durch eine Lücke im Gesetz. Nach Umstrukturierung oder Verkauf des mit Bußgeld belegten Unternehmens gibt es oftmals keinen haftenden Rechtsträger mehr, bei dem das Bundeskartellamt die Strafe eintreiben könnte. Wir Grüne wollen diesen Missstand beheben und haben deswegen den Antrag Bußgeldumgehung bei Kartellstrafen verhindern – Gesetzeslücke schließen eingebracht. Es wäre ein fatales Zeichen für die Kartelle, für die ehrlichen Unternehmer, für die Verbraucherinnen und Verbraucher und nicht zuletzt für das Bundeskartellamt, wenn die Aufdeckung von Preisabsprachen keine wirtschaftlichen Konsequenzen für die Kartellsünder hätte. Die Ehrlichen dürfen nicht die Dummen sein, indem Tricksereien belohnt werden.

zurück