Regulierung der Digitalkonzerne ist nicht umfassend

Die Regulierung der Digitalkonzerne kommt spät und ist nicht umfassend genug

Zum Kabinettsbeschluss für die 10. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) erklärt Katharina Dröge, Sprecherin für Wirtschaftspolitik:

Um die seit Jahren ausufernde Marktmacht der großen Digitalkonzerne wirksam zu begrenzen, braucht es machtvolle Wettbewerbsbehörden und ein Kartellrecht, das den Herausforderungen der digitalen Märkte gerecht wird. Gerade weil die Coronakrise den riesigen Wettbewerbsvorsprung dieser großen Plattformunternehmen ohne die nötigen Reformen des Wettbewerbsrechts noch vergrößern konnte, kommt Altmaiers GWB-Novelle sehr spät.

So braucht das Bundeskartellamt schon länger ein Update seines Instrumentenkastens, um zu verhindern, dass Internetgiganten ihre Marktmacht gegenüber Wettbewerbern, Geschäftspartnern und Kunden missbrauchen. Es ist daher sinnvoll, dass die Bundesregierung dem Bundeskartellamt neue und präventive Eingriffsrechte gegenüber den Internetgiganten einräumen möchte. In Anbetracht der Dynamik des digitalen Wettbewerbs, greifen sie dann aber doch zu kurz und lassen ein Gesamtkonzept, wie die Bundesregierung mit digitalen Plattformen umgehen möchte, vermissen.

Denn nicht nur, aber gerade bei digitalen Plattformen zeigt sich, dass sich Marktstrukturen entwickeln können, in denen kein Wettbewerb mehr stattfindet. Wenn dies der Fall ist, muss es dem Bundeskartellamt als Ultima Ratio möglich sein, Konzerne unter klaren rechtlichen Bedingungen zu entflechten. Dabei geht es nicht darum, in den Wettbewerb einzugreifen, sondern im Gegenteil darum, ihn wieder zu ermöglichen.

Die Bundesregierung hat es zudem verpasst, den Datenschutz im GWB stärker zu verankern. So sollten bei der Kontrolle von Fusionen im Vorfeld auch die Datenschutzbehörden konsultiert werden.

Es ist ein Fehler, dass der Gesetzesentwurf nicht vorsieht den Verbraucherschutz effektiv zu stärken. Das Bundeskartellamt muss in die Lage versetzt werden, Verstöße gegen das wirtschaftliche Verbraucherrecht zu sanktionieren oder zu unterbinden. Dabei müssen die Verbraucher gestärkt werden, indem ihnen der Nachweis oder die Durchsetzung eines Schadens von illegalen Absprachen zwischen Unternehmen deutlich erleichtert wird.

Klar ist: Ohne Regeln funktioniert Wettbewerb nicht. Und ohne Wettbewerb gibt es weder faire Preise noch Innovationen. Auch wenn es begrüßenswert ist, dass sich die Bundesregierung dem Thema endlich wieder annimmt: Sie ist spät dran und liefert einen Gesetzesentwurf, der noch Ergänzungen braucht.

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