Bundesregierung muss Macht digitaler Giganten beschränken

Zum Bericht der vom Bundeswirtschaftsministerium eingesetzten Expertenkommission Wettbewerbsrecht 4.0 erklären Konstantin von Notz, Stellvertretender Fraktionsvorsitzender, und Katharina Dröge, Sprecherin für Wettbewerb und Handelspolitik:
 
Die extrem hohe Marktmacht einer Handvoll digitaler Konzerne ist schlecht für die Verbraucherinnen und Verbraucher und für viele Unternehmen. Die Bundesregierung hat dem Treiben einiger weniger Unternehmen mit übergroßer Marktmacht viel zu lang tatenlos zugesehen. Altmaiers eigene Experten haben ihm nun noch einmal bescheinigt, dass dringender Handlungsbedarf besteht.
 
Über dringend benötigte Reformen im Wettbewerbs-, Kartell- und Fusionsrecht diskutieren wir seit Jahren. Fragen wie die, wie große Marktmachtkonzentrationen sehr weniger großer IT-Konzerne stärker Berücksichtigung finden, oder die, ob unsere Aufsichtsbehörden gut aufgestellt sind, um Ungleichgewichten auf digitalen Märkten entschlossen zu begegnen, sind alles andere als neu.
 
Trotz jahrelanger Diskussion steht das Bundeswirtschaftsministerium mit weitgehend leeren Händen und ohne eigene Vorschläge da. Viel zu spät hat man erkannt, dass Regulierung kein Teufelswerk ist, sondern Unternehmen Rechtssicherheit bietet und Grundrechte schützt. Nun muss auch die Bundesregierung ihren Teil für faire digitale Märkte beitragen.
 
Wir brauchen dringend mehr Transparenz, klare gesetzgeberische Vorgaben und unabhängige Aufsichtsbehörden. Zuletzt wollte Bundeswirtschaftsminister Altmaier das Wettbewerbsrecht im Zuge der Vorlage seiner Industriestrategie sogar lockern. 
 
Spätestens jetzt, da der Expertenbericht vorliegt, muss Altmaier handeln. Ein Wettbewerbsrecht 4.0 muss die Zementierung digitaler Monopole verhindern und nötigenfalls aufbrechen. Auch in der digitalen Wirtschaft muss eine Entflechtung als Ultima Ratio möglich sein. Zudem sollte sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für eine schlagkräftige EU-Digitalaufsicht einsetzen.
 
In Kürze steht die Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen („GWB-Novelle“) an. Jetzt muss Altmaier zeigen, dass er nicht nur Expertenkommissionen einsetzen und Gutachten in Auftrag geben, sondern auch tatsächlich handeln kann.
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