Zum Lieferkettengesetz

Jahrelang haben wir gemeinsam mit der Zivilgesellschaft für ein Lieferkettengesetz gekämpft, das verbindliche Sorgfaltspflichten für Unternehmen festschreibt. Heute wurde es beschlossen. Das ist eine gute Nachricht für die Menschenrechte und für den Umweltschutz.
Dennoch: Das Gesetz der Bundesregierung ist bei weitem nicht stark genug. Wir hatten deshalb Änderungsanträge eingebracht.
Denn die Sorgfaltspflicht darf nicht schon beim ersten Zulieferer enden, wie das Gesetz der Bundesregierung es vorsieht. Gerade am Ende der Lieferkette, in den Plantagen, Minen und Textilfabriken kommt es zu schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen, die mit dem jetzigen Gesetz nicht konsequent erfasst werden. Außerdem darf sich das Gesetz nicht nur auf sehr große Unternehmen beschränken. Es braucht auch eine zivilrechtliche Haftung, damit Betroffene von Menschenrechtsverletzungen Unternehmen zur Rechenschaft ziehen können! Und nicht zuletzt wäre im Bereich der umweltbezogenen Sorgfaltspflicht mehr drin gewesen.
Wir werden daher die Umsetzung kritisch begleiten.

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