Facebook missbraucht seine Marktmacht

Die Rede im Video gibt es hier.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf, den die Bundesregierung heute einbringt, stellt die Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen für den Bereich der digitalen Märkte in den Mittelpunkt. Das ist richtig, das ist notwendig. Allein: Es kommt ungefähr zehn Jahre zu spät; denn das, was wir uns im Bereich der Digitalwirtschaft angucken müssen, ist eine erhebliche Konzentration von Marktmacht. Bei Unternehmen wie Facebook und Google müssen wir feststellen, dass diese mittlerweile Wettbewerbspositionen haben, die für andere Unternehmen kaum noch angreifbar sind, und dass sie den Kunden ein Angebot bieten, zu dem es kaum noch Alternativen gibt. Diese Dominanz, diese Marktmacht ist schlecht – nicht nur für den Wettbewerb, sondern auch für die Verbraucherinnen und Verbraucher und für den Datenschutz.

Ein Beispiel ist die Fusion von Facebook und WhatsApp, über die wir heute schon gesprochen haben. Wenn man sich anguckt, was nach dieser Fusion, die das Bundeskartellamt genehmigt hat, passiert ist, dann muss man sagen: Es gab eine massive Verschlechterung für die Verbraucher und Verbraucherinnen, weil die AGBs und damit die Datenschutzbestimmungen geändert wurden, die für die Verbraucher und Verbraucherinnen relevant sind. Da es keine Alternative mehr zu diesen Netzwerken gibt, waren die Verbraucher und Verbraucherinnen dieser Verschlechterung willkürlich ausgeliefert. Das ist ein Missbrauch von Marktmacht, gegen den das Wettbewerbsrecht vorgehen muss.

Aus diesem Grund ist es richtig, dass Sie mittlerweile endlich sagen: Auch die Zahl der Nutzer und Nutzerinnen, auch die Datenkonzentration muss bei der Fusionskontrolle und bei der Bewertung von Marktmacht eine Rolle spielen. Allerdings hätten Sie durchaus noch weitergehen können. Auch den Zugang zu Analysemethoden, also Algorithmen, dem Gold, das die Unternehmen eigentlich haben, hätten Sie bei der Bewertung von Marktmacht in den Blick nehmen müssen.

Oder das Thema Marktabgrenzung. Auch hier ‑ das hätte der Fall Facebook/WhatsApp auch hergegeben ‑ hätten Sie schauen müssen, welche Marktmacht aus der Zusammenführung von Daten entsteht, welche neuen Geschäftsfelder aus der Zusammenführung von Daten erwachsen können.

Es geht nicht nur darum, die Fusionskontrolle zu verschärfen, sondern es geht ganz grundsätzlich um die Frage, wie man in Zukunft in solchen Märkten, die so hochkonzentriert sind, Wettbewerb überhaupt noch ermöglichen kann. Wie kann es in Zukunft möglich sein, dass neue, dass kleine Unternehmen noch eine relevante Konkurrenz für solche Giganten wie Facebook oder WhatsApp darstellen?

Das Thema Interoperabilität wäre hier ein wichtiges Thema gewesen, also zum Beispiel der Zugang zum Messenger. Bei jeder E-Mail ist es möglich, dass ich von Gmail zu GMX oder Web.de meine E-Mails schicke, mich über die Grenze von Anbietern hinweg miteinander austausche. Aber bei den Messengerdiensten von Facebook, WhatsApp und Co. ist das nicht möglich. Man muss in einem geschlossenen System bleiben. Sie bleiben die Antwort auf die Frage, warum Sie zum Beispiel dieses Thema nicht angehen und einen ersten Schritt für mehr Wettbewerb in diesem hochkonzentrierten Markt schaffen, schuldig.

Wenn wir über das Thema Marktmacht im Bereich der Digitalwirtschaft reden, dann ist das nicht nur ein technisches Thema, ein Wettbewerbsthema, sondern es hat ganz persönlich für uns und für unser gesellschaftliches Leben Auswirkungen. Denn das, was ganz oben bei Facebook oder Google angezeigt wird, hat Einfluss darauf, welches Buch Sie lesen, weil Sie es bei Ihrer Kaufentscheidung berücksichtigen, welchen Artikel Sie in der Zeitung lesen und damit, welche politische Einflussnahme und politische Meinung Sie bekommen, welches Auto Sie kaufen, welche Versicherung Sie abschließen. Das, was Sie suchen, gibt auch Informationen über Sie selbst preis, wie gesund Sie sind oder wie ihre finanzielle Ausstattung ist. All das sind hochsensible Informationen, mit denen die Konzerne umgehen. Über all das müssen wir als Gesetzgeber entscheiden. Hier liegen riesige Zukunftsaufgaben vor uns. Mit diesem Entwurf eines Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen fangen wir heute ein kleines bisschen an. Das sind aber Debatten, die noch lange nicht abgeschlossen sind.

Im GWB regeln Sie eine ganze Reihe anderer Themen, die die Kollegen teilweise schon angesprochen haben. Auf ein Thema möchte ich ganz besonders zu sprechen kommen. Das ist die Reform der Ministererlaubnis. Wir Grüne haben schon im April dieses Jahres einen Antrag eingebracht und haben gesagt: Angesichts dessen, was wir mit der Fusion von Kaiser’s/Tengelmann und Edeka erleben, angesichts des Umgangs von Wirtschaftsminister Gabriel mit diesem Verfahren ‑ schlecht gemanagtes Verfahren; das Gericht hat das Ganze gestoppt, weil es teilweise den Vorwurf der Befangenheit festgestellt hat ‑, angesichts des elf Monate dauernden Entscheidungsprozesses des Ministers, in denen es dem Unternehmen immer schlechter ging, angesichts der Argumente, die vom Minister nicht geprüft wurden ‑ beispielsweise wie gefährdet die Arbeitsplätze bei den Wettbewerbern oder bei den Zulieferern sind ‑ ist die Ministererlaubnis reformbedürftig.

Wir haben bereits im April einen Vorschlag gemacht. Wir stellen ihn heute zur Abstimmung und hoffen auf Ihre Unterstützung. Wir sagen: Die Ministererlaubnis muss raus aus dem Hinterzimmer. Wir brauchen mehr demokratische Kontrolle und mehr Transparenz. Deswegen schlagen wir ein zweistufiges Verfahren vor. Als Erstes prüft und entscheidet der Minister, informiert den Bundestag, und dann haben wir die Möglichkeit, falls wir es anders sehen, ein suspensives Veto gegen diese Entscheidung einzulegen. Wir schlagen vor, dass dies schnell und zügig geht, damit die Verfahren nicht unnötig verlängert werden. Aber der große Vorteil ist: Nicht ein Mensch allein entscheidet über das Wohl und Wehe von 16 000 Arbeitsplätzen, sondern das ist eine Entscheidung, die wir als Haus gemeinsam treffen. Es ist eine politische Entscheidung, die wir gemeinsam tragen müssen. Es würde das Verfahren transparenter machen, es würde das Verfahren besser machen, es würde es auch nicht langsamer machen. Deshalb bitte ich Sie heute um Zustimmung zu unserem Antrag.

Herzlichen Dank.

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