Schutz für Schlüsseltechnologien in Coronakrise

An diesem Donnerstag steht im Bundestag die Reform des Außenwirtschaftsgesetzes auf dem Programm. Kurz gesagt will die Bundesregierung ihre Möglichkeiten erweitern, die Übernahme von Unternehmen durch Investoren zu verhindern, die nicht aus der EU kommen. Das halten wir auch für richtig. In einem Antrag, den Katharina ausgearbeitet hat, betonen wir allerdings, dass es für die Zeit der Coronakrise nicht reicht, nur Unternehmen aus dem Bereich der kritischen Infrastrukturen zu schützen. Dieser besondere Schutz muss für die Dauer der Krise auch für Schlüsseltechnologien gelten, also beispielsweise für Unternehmen, die Medizintechnik herstellen.
 
Unternehmen, die für Europa und Deutschland aktuell von zentraler Bedeutung sind, will die Bundesregierung zudem mit dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds schützen. Der WSF ermöglicht eine staatliche Beteiligung an solchen Unternehmen. Wir halten auch das grundsätzlich für richtig, um Arbeitsplätze und Knowhow zu erhalten. Solche Beteiligungen müssen aber die Ausnahme bleiben und wenn es sie gibt, muss klar sein, dass Staatshilfen auf der einen und hohe Dividenden und Boni auf der anderen Seite sich ausschließen. Zudem sollte mit den Staatshilfen die Möglichkeit verbunden sein, positiv auf die Unternehmensausrichtung Einfluss zu nehmen.
 
Ihr findet Katharinas Antrag hier.
 
 
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