CETA: EU-Parlament wird umgangen

Das EU-Parlament soll durch das geplante Handelsabkommen CETA in seinen Rechten eingeschränkt werden. Das berichtet die WELT am SONNTAG unter Berufung auf eine Anfrage von Katharina Dröge an die Bundesregierung.

Große Teile des Abkommens sollen demnach nach Abschluss allein durch die Kommission geändert werden können. Im Kleingedruckten des Vertrages ist dies geregelt. So soll der sogenannte Hauptausschuss, in dem nur Vertreter der EU-Kommission und aus Kanada sitzen die Annexe des Vertrages ändern dürfen, ohne dass das Parlament ein Mitspracherecht hat. Dies bedeutet eine de facto Entmachtung des Parlaments.

Doch die Bundesregierung dementiert dies und ignoriert damit die Fakten. Auf Anfrage schreibt sie schlicht, dass der Hauptausschuss „keinerlei Befugnis [habe], völkerrechtlich verbindliche Entscheidungen über eine Änderung der Anhänge von CETA zu treffen“. Dabei ist im Vertragstext, auf Seite 449 eindeutig geregelt, dass der Hauptausschuss „in allen Fragen Entscheidungen“ treffen kann, die im Vertrag geregelt sind. Damit ist die Behauptung der Bundesregierung schlichtweg falsch.

Eine solche Umgehung der gewählten Volksvertreter ist nicht akzeptabel. Auch an dieser Stelle zeigt sich einmal mehr, warum Deutschland diesem Vertrag nicht zustimmen darf. 

 

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