Wettbewerb: Gesetzentwurf der Koalition greift zu kurz

Zur Debatte über die Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen bei der öffentlichen Anhörung im Wirtschaftsausschuss erklärt Katharina Dröge, Sprecherin für Wettbewerbspolitik:

Um wirklich fairen Wettbewerb im Internet und anderen Bereichen zu schaffen, greift der Vorschlag der Bundesregierung zu kurz. Viel zu lange hat die Koalition dringend nötige Reformen im Kartellrecht auf die lange Bank geschoben. Digitalkonzerne wie Google oder Facebook konnten riesige Märkte erobern, und Geschäftspartnern und Kunden ihre Bedingungen diktieren. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen als schwächste Marktteilnehmer gestärkt werden. Die Ministererlaubnis von Bundesminister Gabriel für EDEKA und Kaiser’s Tengelmann hat nicht nur die Marktkonzentration im Lebensmittelhandel weiter verschärft. Sie hat auch gezeigt, dass das Instrument intransparent und missbrauchsanfällig ist.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung enthält zwar viele wichtige Punkte. Doch die Reform ist nicht mutig genug. Es fehlen Regeln zur Interoperabilität, um beispielsweise den verkrusteten Messenger-Markt für Handys aufzubrechen, indem Nutzer Nachrichten zwischen verschiedenen Diensten hin- und herschicken können. Es fehlen Regeln zur Mitnahme persönlicher Daten, um den Wechsel zwischen digitalen Plattformen zu erleichtern. Zudem braucht es Reformen – nicht nur in der Digitalwirtschaft – um Verbraucherinnen und Verbraucher zu stärken: Wir fordern für sie Gruppenverfahren, um Schadensersatzklagen zu erleichtern. Und wir wollen die Kompetenzen des Bundeskartellamts auf Teile des Verbraucherschutzes erweitern.

Wir werden zudem einen Vorschlag für eine gesetzliche Änderung der Ministererlaubnis einbringen. Der Bundestag muss durch ein Vetorecht im Verfahren beteiligt werden. Die Ministererlaubnis muss demokratischer und transparenter werden.

 

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