Konsultationsergebnisse beherzigen – Keine Klageprivilegien in CETA

Ich habe heute im Bundestag über das geplante Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada (CETA) gesprochen. Für mich ist klar: Ein Abkommen, das Investoren mit Hilfe von privaten Schiedsgerichten Sonderklageprivilegien einräumt, darf es nicht geben. 97% der BürgerInnen der EU, die sich am Konsultationsverfahren der EU Kommission beteiligt haben, sehen das genauso. Deshalb fordert unsere Fraktion die Bundesregierung in unserem Antrag dazu auf, sich genau dafür im Europäischen Rat einzusetzen. Den Grünen Antrag Konsultationsergebnisse beherzigen – Klageprivilegien zurückweisen (Drucksache 18/3747) gibt es hier.

 

 

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