Entschädigung für langsames Internet

„Bei uns mit bis zu ultraschnellem 100 Mbit/s surfen“ Damit werben Internetanbieter gerne. Der Haken an der Sache sind allerdings die beiden Wörtchen „bis“ und „zu“. Viele Kund*innen zahlen Geld für schnelle Anschlüsse, die sie aber nicht geliefert bekommen. Denn „bis zu 100 MBit/s“ können eben auch 10 MBit/s oder nur 1MBit/s sein.  Oftmals gibt es für Verbraucher*innen nur einen Bruchteil der versprochenen Leistung. 

Wir wollen, dass Konzerne liefern müssen, was sie versprechen. Und eine neue EU-Richtlinie macht das möglich. Die sieht nämlich vor, dass die nationalen Regulierungsbehörden eine Mindestqualität der verkauften Internetanschlüsse vorschreiben können. 

In unserem Antrag „Mindestqualitätsvorgaben für Internetzugänge einführen“ fordern wir die Bundesregieurung zum handeln auf. Wir wollen, dass Anbieter immer mindestens 90 Prozent der versprochenen Geschwindigkeit bereitstellen müssen. Liefern die Anbieter nicht, wollen wir, dass Verbraucher*innen Schadensersatz bekommen. So stellen wir sicher, dass Vebraucher*innen auch das bekommen, wofür sie gezahlt haben.

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