Grüne Bundestagsabgeordnete aus Köln


Merkel & Gabriel: Große Koalition verhindert Verbraucherschutz

CETA: Gefahren für Verbraucher und hektische Beratungsverfahren

Dass das Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada (CETA) Gefahren für Verbraucher birgt, ist bekannt. So fehlt das Vorsorgeprinzip – ein Grundpfeiler des Verbraucherschutzes – in CETA völlig. Aber auch die kommunale Daseinsvorsorge wäre betroffen und an einigen Stellen Rechtsunsicherheiten ausgesetzt. Hinzu kommen Klageprivilegien für Konzernen gegen Regeln zum Schutz von Umwelt und Verbrauchern.

Wenn solche Gefahren drohen, ist eine sorgfältige Beratung im Parlament das Mindeste. Genau das haben Union und SPD immer versprochen, aber nun droht ein hektisches und viel zu kurzes Verfahren. Das ist der Tragweite von CETA nicht angemessen und wird Proteste zurecht weiter stärken. Diese Hinhaltetaktik der Bundesregierung habe ich in meiner Rede am 13. Mai im Bundestag kritisiert.
 

Ministererlaubnis transparent machen – Verbraucher*innen schützen

Als Sigmar Gabriel im März den Zusammenschluss von Edeka und Kaiser’s/Tengelmann per Ministererlaubnis genehmigt hat, war das nicht nur für die Arbeitnehmer*innen schlecht, die deshalb ihre Jobs verlieren können. Auch für Verbraucher*innen bringt die Entscheidung Gabriels Nachteile. Sie werden in Zukunft mit weniger Auswahl und mit höheren Preisen leben müssen.

Die Ministererlaubnis ist eine intransparente Ausnahmeregel. Mit ihr kann der Wirtschaftsminister Fusionen erlauben, die das Bundeskartellamt aus gutem Grund abgelehnt hat. Bei der Begründung der Entscheidung herrscht dann Willkür. Wir wollen mit unserem Antrag "Für mehr Transparenz und demokratische Kontrolle bei der Ministererlaubnis" dieses intransparente Verfahren ändern. Statt im stillen Kämmerchen zu entscheiden, soll der Minister in Zukunft seinen Beschluss vor dem Bundestag rechtfertigen müssen. Im Plenum des Bundestages habe ich den Antrag gestern vorgestellt.
 

Entschädigung für zu langsames Internet

„Bei uns mit bis zu ultraschnellem 100 Mbit/s surfen“ Damit werben Internetanbieter gerne. Der Haken an der Sache sind allerdings die beiden Wörtchen „bis“ und „zu“. Viele Kund*innen zahlen Geld für schnelle Anschlüsse, die sie aber nicht geliefert bekommen. Oftmals gibt es nur einen Bruchteil der versprochenen Leistung.

Wir wollen, dass Konzerne liefern müssen, was sie versprechen. Deshalb haben wir den Antrag „Mindestqualitätsvorgaben für Internetzugänge einführen“ in den Bundestag eingebracht. Wir fordern, dass Anbieter immer mindestens 90 Prozent der versprochenen Geschwindigkeit bereitstellen müssen. Liefern die Anbieter nicht, wollen wir, dass Verbraucher*innen Schadensersatz bekommen.