Brexit – Mehr Mitsprache für die Parlamente!

Der Brexit-Deal steht auf wackligen Beinen: politisch wie auch rechtlich. Zu diesem Ergebnis kommt eine von der Grünen Europa- und Bundestagsfraktion in Auftrag gegebene Studie. Darum braucht es umso mehr eine starke Rolle der Parlamente, die die Umsetzung begleiten – als Anwälte der Millionen betroffenen Verbraucher*innen und Unternehmen in der Europäischen Union.

Damit das Europaparlament diese Rolle einnehmen kann, braucht es aber klare und weitreichende Befugnisse. Es muss mitprüfen können, ob das Vereinigte Königreich wirklich deckungsgleiche Standards hat. Außerdem sollte das EU-Parlament auch Sanktionen mit anstoßen können. Dabei sollten auch die nationalen Parlamente eingebunden werden.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt die von Prof. René Repasi erstellte Studie folgende Wege der parlamentarischen Mitwirkung:

1. Mandatierung der Kommission vor Entscheidungen in gemeinsamen Ausschüssen des Abkommens, soweit diese das EU-Gesetzgebungsverfahren betreffen.

2. Einrichtung eines strukturierten Dialogs zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission in Angelegenheiten der Durchführung des Abkommens.

3. Äquivalenzentscheidungen sollen nur noch als delegierte Rechtsakte ergehen. Das Europäische Parlament besitzt dann nach EU-Recht ein Prüfungsrecht mit Veto. Bei einer Entscheidung im Ministerrat ist der Bundestag miteinzubeziehen.

4. Entsendung eines ständigen Vertreters in Exekutivorgane wie die Gemeinsamen Ausschüsse und der Partnerschaftsrat mit Mitsprache- und Mitbestimmungsrecht.

Hier findet ihr die ganze Studie: PDF icon Download moglichkeiten_parlamentarischer_mitwirkung.pdf (447.11 KB)

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