EU-Chefunterhändler Bercero und die Bundesregierung lassen Fragen zu TTIP offen

In der parlamentarischen Woche stand für mich das Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA (TTIP) im Mittelpunkt meiner Arbeit. Am Montag besuchte der Chefunterhändler der EU zum TTIP, Herr Garcia-Bercero den Wirtschaftsausschuss. Ich habe für meine Fraktion einige Fragen an Herrn Bercero gestellt. Unter anderem wollte ich von ihm wissen, warum die EU und die USA im Rahmen der Gespräche eine Investitionsschutzklausel mit verhandeln, die ausländischen Unternehmen das Recht gibt, gegen europäisches oder amerikanisches Recht zu klagen. Da sowohl die EU als auch die USA sehr entwickelte Rechtssysteme haben, ist eine solche Klausel aus meiner Sicht nicht notwendig. Diese Klausel dient in vielen bereits existierenden Freihandelsabkommen dafür, ausländische Unternehmen vor Enteignung zu schützen. Diese Gefahr besteht aus meiner Sicht weder in der EU noch in den USA. Zudem zeigen Erfahrungen, dass solche Investitionsschutzklauseln dafür genutzt werden können, Standardabsenkungen bei Verbraucher-, Umwelt-, Sozial-, oder Datenschutzfragen zu erreichen. Aus meiner Sicht darf es hierzu auf keinen Fall kommen. Da Herr Bercero öffentlich zugesichert hat, dass es zu keiner Standardabsenkung im Rahmen der TTIP-Verhandlungen kommen wird, wollte ich von ihm wissen, wie konkret er dies sicherstellen kann. Auf diese Frage habe ich leider keine hinreichend konkrete Antwort bekommen. Auch die Antwort auf die Frage, warum eine Investitionsschutzklausel notwendig ist, blieb Herr Bercero schuldig. Zum selben Sachverhalt habe ich auch der Bundesregierung in der Fragestunde des Bundestags drei Fragen gestellt. Ein Mitschnitt der Diskussion zu dieser Frage findet sich hier: http://www.bundestag.de/Mediathek/index.jsp?isLinkCallPlenar=1&action=search&contentArea=details&ids=3123106&instance=m187&categorie=Plenarsitzung&destination=search&mask=search

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