Klageprivilegien in CETA: Unnötig und gefährlich

Auch wenn die Bundesregierung und die EU-Kommission es anders verkaufen wollen: Die in CETA enthaltenen Klageprivilegien sind nicht nur unnötig, sie sind gefährlich.

Sowohl Kanada als auch die Mitgliedsstaaten der EU sind Rechtsstaaten. Konzerne können sich an die regulären Gerichte wenden, wenn sie sich unfair benachteiligt fühlen. Wir müssen ihnen dafür keine Klageprivilegien einräumen. Sollten sie diese dennoch bekommen, so könnte auch Deutschland dazu gezwungen werden horrende Schadensersatzzahlungen zu leisten. Als Grund reichen schon Gesetze zum Schutz von Mensch und Natur, die Konzerne einschränken. 

Damit das nicht passiert, dürfen in CETA und auch in TTIP keine Klageprivilegien für Konzerne enthalten sein.

Meinen ausführlichen Gastbeitrag gibt es auf der Seite der Frankfurter Rundschau.

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