Ministererlaubnis: Gabriel liegt falsch

Warum Gabriels Entscheidung falsch ist

Das Gezerre um die Tengelmann-Übernahme zeigt: Das Wettbewerbsrecht gehört reformiert.

Der Supermarktkonzern Edeka darf seinen Konkurrenten Kaisers Tengelmann kaufen. Genehmigt hat das Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel, mit einer Ministererlaubnis – gegen den Rat seiner eigenen Experten. Das Bundeskartellamt hatte die Übernahme verboten, und die Monopolkommission beim Bundeswirtschaftsministerium war strikt dagegen. Doch Gabriel war das egal. Macht schlug in diesem Fall Argumente: Er brüskierte seine Leute und erteilte die Erlaubnis.

Dass Monopolkommissionschef Daniel Zimmer nun frustriert zurücktrat, weil er keinen Sinn mehr in seiner Tätigkeit sah, wenn der Minister das genaue Gegenteil von dem tut, was die Monopolkommission empfiehlt, ist der Höhepunkt dieser traurigen Posse.

Die Folgen sind eindeutig. Eindeutig negativ. Denn die Marktmacht von Marktführer Edeka steigt weiter. Das ist schlecht. Für die Kunden, die vor Ort weniger Auswahl haben und mehr zahlen müssen. Für Landwirte, denen Edeka geringere Preise diktieren kann. Und mittelfristig auch für die Mitarbeiter.

Gabriel sagt, die Übernahme sei vorteilhaft für den Erhalt von Arbeitsplätzen. Natürlich ist der Erhalt von Jobs grundsätzlich ein zentrales Argument. Doch hier trägt es nicht. Denn auch andere Unternehmen wollten die Tengelmann-Märkte kaufen und hätten dann Jobs erhalten.

Außerdem sieht Gabriel offensichtlich nicht, dass die Übernahme auch negative Auswirkungen auf die Jobs bei den Zulieferern haben wird – wenn dort der Kostendruck wächst. Bemerkenswert naiv ist Gabriel auch, wenn er tatsächlich glaubt, Edeka mit seinen Auflagen langfristig am Jobabbau hindern zu können. Doch es irritiert nicht nur Gabriels Entscheidung, sondern auch sein Umgang damit Monatelang konnte Gabriel sich zu keinem Entschluss durchringen. Und dann blieb er merkwürdig sprachlos. Ordentlich erläutert hat er die Erlaubnis bislang nirgendwo. Als das Thema im Bundestag diskutiert wurde, blieb Gabriels Platz leer.

Gabriels Verhalten zeigt die Schwachstellen der Ministererlaubnis. Eine Person darf allein entscheiden – und muss sich dabei niemandem gegenüber erklären. Das ist undemokratisch und intransparent. Die Ministererlaubnis muss raus aus dem Hinterzimmer. Künftig sollte das Kartellamt nur dann überstimmt werden können, wenn das Parlament ein Mitspracherecht erhält. Im Frühling wird das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen novelliert – eine gute Gelegenheit für eine Reform. An der jetzigen Entscheidung wird das nichts ändern. Aber es kann verhindern, dass künftig ähnlich schlecht entschieden wird.

Dröge, 31, ist wettbewerbspolitische Sprecherin der Grünen im Deutschen Bundestag

(c) Verlagsgruppe Handelsblatt GmbH, Düsseldorf

Dieser Artikel ist am 24.03.2016 in der Wirtschafts Woche erschienen.

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