Bundestag ändert Wettbewerbsrecht

Heute, am 9.3.17 beschließt der Bundestag die Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Sie enthält viele Grüne Forderungen, um die Marktmacht von Google, Facebook und Co. zu begrenzen. Doch die Reform kommt viel zu spät und greift an zentralen Punkten zu kurz.

Wir Grünen hatten in einem [[{„fid“:“893″,“view_mode“:“default“,“fields“:{„format“:“default“},“type“:“media“,“link_text“:“Antrag zum Gesetz“,“attributes“:{„class“:“file media-element file-default“}}]] ein Bekenntnis zur Interoperabilität monopolistischer Netzwerke und zur Datenportabilität gefordert. Das fehlt im Gesetzesentwurf der großen Koalition. Auch gefordert hatten wir in dem Antrag, dass Verbraucher behördlich vor missbräuchlichen AGBs und Datenschutzbestimmungen geschützt sollen. Auch diese Forderung war der Großen Koalition zu fortschrittlich. In der [[{„fid“:“894″,“view_mode“:“default“,“fields“:{„format“:“default“},“type“:“media“,“link_text“:“Antwort auf meine schriftliche Frage“,“attributes“:{„class“:“file media-element file-default“}}]] dazu musste die zuständige Staatssekretärin eingestehen, dass auch nach drei Jahren an der Regierung sich SPD und CDU/CSU hier nicht auf eine Verbesserung für Verbraucher einigen konnten.

In einem [[{„fid“:“895″,“view_mode“:“default“,“fields“:{„format“:“default“},“type“:“media“,“link_text“:“weiteren Antrag“,“attributes“:{„class“:“file media-element file-default“}}]] hatten wir gefordert, dass das Parlament bei der Ministererlaubnis ein Mitspracherecht bekommen soll, um ein Durcheinander wie im Fall Kaisers zu verhindern. Auch diese Forderung hat die Koalition ignoriert.

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