Wettbewerbsregister: Gesetz bleibt hinter eigenen Ansprüchen zurück

Der Bundestag hat am 1. Juni 2017 die Einführung eines Wettbewerbsregisters beschlossen. Dieses Register soll dazu beitragen, Korruption zu bekämpfen. Staatliche Behörden sollen wissen, welche Unternehmen korrupt gehandelt haben und das bei der Auftragsvergabe beachten. Leider bleibt es weit hinter diesem guten Anspruch zurück und das habe ich auch in meiner Rede kritisiert.

Katharina Dröge (Bündnis 90/Die Grünen):

Endlich ist es so weit: Der Bundestag kann nun endlich über ein Wettbewerbsregister abstimmen! Dabei muss ich sagen: Von der Idee her finde ich, finden wir Grünen das Register gut. Kein Wunder, wir fordern ein solches Register auch schon seit 2002. Das hat nur leider die Union bisher immer verhindert. Vier Anläufe haben wir gemacht, die alle an der Uneinsichtigkeit der Union gescheitert sind.

Ich würde jetzt „Schwamm drüber“ sagen, hätten Sie ein gutes Gesetz vorgelegt. Aber leider hat der Gesetzentwurf Schwächen, über die wir nicht hinwegsehen können; denn wir wollen Grundlagen für fairen Wettbewerb schaffen. Fairen Wettbewerb kann es aber nur geben, wenn sich alle Wettbewerber an die gleichen Regeln halten und wenn diejenigen, die das nicht tun, für ihr Fehlverhalten auch bestraft werden. Bleibt eine solche Bestrafung aus, schafft das Anreize für Fehlverhalten, für Betrug und Korruption.

Um nichts anderes geht es bei der Schaffung von Wettbewerbsregistern. Wir wollen die öffentliche Hand in die Lage versetzen, gegen solche Straftäter konsequent vorzugehen und öffentliche Aufträge nur an Unternehmen zu vergeben, die sich an die Spielregeln halten.

Also: Wir wollen ein Korruptionsregister. Aber Ihre Umsetzung ist schlicht nicht gut genug. Sie haben die Bußgeldhöhe, ab der ein Unternehmen in das Register aufgenommen wird, mit 50 000 Euro viel zu hoch angesetzt. Damit fallen viel zu viele Unternehmen aus der Regelung heraus. Aus unserer Sicht – auch der Bundesrat sieht das so – muss eine effektive Schwelle bei 5 000 Euro liegen. Ihr Starrsinn wird nun dazu führen, dass über 90 Prozent der Bußgeldentscheidungen nicht erfasst werden. Das ist gerade auch deswegen bedenklich, da das bundesweite Register die Landesregister ersetzen soll. Durch die Höhe von 50 000 Euro werden die meisten Entscheide der Landesbehörden überhaupt nicht mehr berücksichtigt. Flächendeckende Korruptionsbekämpfung sieht anders aus.

Dass mit der Ersetzung der Landesregister durch das bundesweite Register auch noch eine Generalamnestie einhergeht, weil Sie bestehende Eintragungen nicht übernehmen wollen, ist ein weiterer kritischer Punkt. Hinzu kommt: Sie wollen nur solche Unternehmen eintragen, die rechtskräftig verurteilt worden sind. Doch das ist zu wenig. Strafverfahren wegen Korruptionsdelikten dauern regelmäßig vier bis fünf Jahre. Hier bleibt Nachbesserungsbedarf. Auch dass nur Verstöße eingetragen werden, die in Deutschland oder der EU geschehen, ist mangelhaft. Wir fordern daher, dass auch Unternehmen, die an anderer Stelle, etwa in der Lieferkette, gegen internationale Bestimmungen verstoßen, in das Register aufgenommen werden können.

Ich komme deshalb leider zu dem Ergebnis, dass dieses Gesetz nicht den Ansprüchen genügt. Es genügt nicht unseren grünen Ansprüchen, aber es genügt vor allem nicht dem Anspruch, Korruption wirksam zu bekämpfen und keine staatlichen Aufträge mehr an korrupte Unternehmer zu vergeben. Das ist traurig, und das ist keine verantwortungsvolle Politik gegenüber den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern und gegenüber allen Unternehmen in diesem Land, die fair spielen. Deshalb: Obwohl wir einem Korruptionsregister gerne zustimmen würden, müssen wir uns enthalten. Das liegt an Ihrer notdürftigen Umsetzung.

zurück