Vectoring: Mangelhafte Regulierung kommt

Anlässlich der Entscheidung der Europäischen Kommission den Maßnahmenentwurf der Bundesnetzagentur zum Thema Vectoring anzunehmen erklärt Katharina DrögeSprecherin für Wettbewerbspolitik und Mitglied im Beirat der Bundesnetzagentur:

Der Entwurf, den die Bundesnetzagentur vorgelegt hat und der jetzt von der Kommission abgeknickt wurde ist mangelhaft. Die Bundesnetzagentur hat eine Abwägung vorgenommen, die nicht nachvollziehbar ist. Durch den Entscheid wird der Wettbewerb spürbar eingeschränkt. Investitionen in Glasfaser, die dringend notwendig sind, werden hinausgezögert. Dem gegenüber stehen einige wenige Haushalte, deren Internetanbindung leicht verbessert wird.

Die Korrekturen, die die BNetzA gegenüber dem ersten Entwurf vorgenommen hat, sind größtenteils kosmetischer Natur. Die Wettbewerber werden nur sehr begrenzt ausbauen können, während die Telekom den Löwenanteil zugesprochen bekommt. Auf grundlegende Probleme beim Vectoring will und kann die BNetzA anscheinend keine Antwort liefern. Ebenso fehlen von der BNetzA Angaben zu den Ersatzprodukten. Diese müssen von der BNetzA genehmigt werden und sind grundlegend für den Wettbewerb. Hier muss die Agentur schnellstens liefern um Planungssicherheit für die Wettbewerber zu gewährleisen.

Letztendlich ist die Bundesregierung für das Verhalten der BNetzA verantwortlich. Anstatt einer zusammenhängenden Strategie für den Netzausbau in Deutschland, hat sie nicht mehr zu bieten als Flickschusterei. Dadurch verzögert sie den Ausbau von Glasfaser und schadet dem Wirtschaftsstandort Deutschland. Auch ihr selbstgesetztes Ziel bis 2018 sämtliche Haushalte mit 50MBit/s zu versorgen ist dadurch zum Scheitern verurteilt.

zurück