Agrarhandel und Ernährungssouveränität – Kleine Anfrage 18/3797

Im Jahr 2000 hatten sich die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen verpflichtet, die Zahl der Hungernden bis zum Jahr 2015 zu halbieren. Auch wenn sich die Lage laut Welthungerindex (WHI) verbessert hat, wird das Ziel klar verfehlt werden. Aktuell leiden immer noch 850 Millionen Menschen an Hunger und Unterernährung, die Hälfte davon Kleinbauern, 2,5 Milliarden Menschen sind mangelernährt. Zahlreiche Entwicklungs- und Schwellenländer haben Programme entwickelt, umd die Versorgungssicherheit zu erhöhen. Diese Programme stehen aber teilweise in Konflikt mit WTO-Regeln zur Handelsförderung. Aus unserer Sicht ist es deshalb essentiell, dass die Regeln der WTO angepasst werden, um die Ernährunssicherheit zu gewährleisten. In unserer Kleinen Anfrage Agrarhandel und Ernährungssouveränität (Drucksache 18/3797) fragen wir die Bundesregierung, wie sich die WTO-Regeln speziell ausgewirkt haben und ob die Bundesregierung hier Änderungsbedarf sieht.
 
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