CETA: Gabriels Zusatzerklärung reine Luftnummer

Um große Ankündigungen war Sigmar Gabriel nicht verlegen. Angesichts der massiven Kritik an CETA kündigte er nach dem SPD-Konvent an, dass die zahlreichen Probleme in CETA durch Zusatzerklärungen noch behoben werden würden. Gerade die umstrittenen Klageprivilegien für Konzerne sollten entschärft werden. Jetzt ist diese Zusatzerklärung öffentlich und ein neues Gutachten im Auftrag der Grünen Bundestagsfraktion kommt zu einem vernichtenden Ergebnis: die Zusatzerklärung ist eine reine Luftnummer.

Der Gutachter, Prof. Dr. Markus Krajewski, hält in seinem Fazit fest, „dass die Gemeinsame Auslegungserklärung die bisherige Kritik am CETA – Kapitel zum Investitionsschutz nicht relativiert, da für keine der umstrittenen und kritischen Punkte rechtssichere Verbesserungen oder Lösungen angeboten werden.“

Insbesondere wird in dem Gutachten kritisiert, dass die Zusatzerklärung nicht rechtsverbindlich ist. Auch sei sie gespickt mit unklaren Begriffen, die selbst wieder ausgelegt werden müssten. So werde keine Rechtssicherheit geschaffen.

Damit bleibt CETA ein gefährliches Abkommen. Und auch Gabriel bleibt seiner Linie treu. Bei ihm gilt: wie versprochen so gebrochen.

Das komplette Gutachten als pdf gibt es hier: [[{„fid“:“870″,“view_mode“:“default“,“fields“:{„format“:“default“},“type“:“media“,“link_text“:“Kurzbewertung der Gemeinsamen Auslegungserklärung zum CETA insbesondere mit Blick auf den Investitionsschutz_Krajewski.pdf“,“attributes“:{„class“:“file media-element file-default“}}]]

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