Abschaffung §219a: Reproduktive Selbstbestimmung von Frauen

Heute wurde der Referentenentwurf des Justizministeriums zur Abschaffung von §219a des Strafgesetzbuchs vorgelegt.
Dieser Schritt ist richtig und längst überfällig.
 
– Die Abschaffung von §219a stärkt die reproduktive Selbstbestimmung von Frauen, z.B. indem Ärzte und Ärztinnen endlich über Schwangerschaftsabbrüche informieren dürfen und keine Strafverfolgung befürchten müssen.
– Wir Grünen haben schon lange für die Abschaffung von §219a gekämpft. Sehr gut, dass Anne Spiegel als Familienministerin das wichtige frauenpolitische Thema #wegmit219a direkt anpackt und mit dem Justizminister Marco Buschmann umsetzt.
 
Die neue Bundesregierung hat viel zu tun. Wir gehen es an!!

 

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