Air Berlin: Klage in Karlsruhe

Seit über einem Jahr blockt die Bundesregierung bei der Aufklärung des Air Berlin Skandals. Trotz mehrfacher Nachfrage will sie ein zentrales Gutachten, das vor der Vergabe des 150 Millionen Euro Kredits von PWC erstellt wurde, den Abgeordneten des Bundestages nicht zur Verfügung stellen. Deshalb, und wegen zwei ähnlicher Fälle bei Stuttgart 21, hat Katharina heute gemeinsam mit Britta Haßelmann, Matthias Gastel und weiteren Abgeordneten der Grünen Fraktion Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Die Abgeordneten wollen ein Recht auf Akteneinsicht erstreiten.

Das Gutachten von PWC, war die Grundlage für die Bundesbürgschaft in Höhe von 150 Millionen Euro. Mit der Einsicht in das PWC Gutachten ließen sich eine Reihe brisanter Fragen beantworten: Hat die Bundesregierung die nötige Sorgfalt bei der Bewilligung der Bürgschaft walten lassen, oder ist sie eine riskante Wette eingegangen? Welche Rolle spielte die Lufthansa bei der Bürgschaft – insbesondere bei der Bewilligung der Bürgschaftshöhe? Wie würden Vermögenswerte bei Air Berlin bewertet? Gab es eine Marktanalyse? Hat PWC eine Einschätzung dazu abgegeben, wie die Übernahme von Air Berlin durch Lufthansa kartellrechtlich zu bewerten ist?

Mit der Klage verteidigen die Grünen im Bundestag das Informationsrecht des Parlamentes und damit letztlich auch das der Öffentlichkeit. Dieses Recht ist für die notwendige demokratische Kontrolle der Bundesregierung durch den Bundestag von grundlegender Bedeutung. Dennoch mauert die Bundesregierung hier immer wieder, um sich parlamentarischer und öffentlicher Kontrolle zu entziehen.

Die Klageschrift und weitere Informationen zur Klage gibt es auf der Homepage der Grünen Fraktion.

Das Handelsblatt berichtet.

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