Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Union zu Schiedsklauseln in Investitionsschutzabkommen

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat am 6. März 2018 geurteilt, dass eine im Investitionsschutzabkommen zwischen den Niederlanden und der Slowakei enthaltene Schiedsklausel nicht mit Unionsrecht vereinbar ist. Darin wird geregelt, dass Streitigkeiten zwischen einer Vertragspartei und einem Investor vor einem Schiedsgericht entschieden werden.
 
Zwischen den Mitgliedstaaten der EU bestehen gegenwärtig 196 weitere solcher Abkommen, die ähnliche Schiedsklauseln enthalten. Aus unserer Sicht werden die durch das Urteil des EuGH in Frage gestellt. Wir wollten von der Bundesregierung wissen, welche Konsequenzen sie aus dem Urteil zieht. Hier geht es zu der Kleinen Anfrage (pdf).
zurück