Wir müssen jetzt alles tun, um die 4. Welle zu bremsen!

Die Corona-Lage ist extrem ernst. Wir müssen jetzt alles tun, um die 4. Welle zu bremsen! Zusammen mit SPD und FDP haben wir uns nach Gesprächen mit den Ländern auf zusätzliche Regelungen verständigt.

Hier ein Überblick:

„Die Corona-Lage ist dramatisch und erfordert weiterhin akute Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionen, zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und vulnerablen Gruppen und zur Abwendung sozialer Härten. Die stark ansteigenden Infektions- und Hospitalisierungszahlen, eine stagnierende Impfkampagne und überlastete Intensivstationen bereiten uns große Sorgen. 

Wir haben gemeinsam mit SPD und FDP ein Gesetzespaket vorgelegt, das der Lage angemessen und konsequenter ist als alles, was die noch geschäftsführende Bundesregierung je vorgelegt hat. Durch Maßnahmen in verschiedenen Bereichen des öffentlichen Lebens können Menschen besser geschützt werden, insbesondere in Schulen, Kitas und Krankenhäusern.

Auch die Berücksichtigung der besonderen Belange von Kindern und Jugendlichen steht im Gesetz – das hat direkte Auswirkung auf die Abwägungen, die die Länder und Kommunen bei der Auswahl ihrer Maßnahmen treffen müssen.

Damit Schulen und Kitas offen bleiben können, verschärfen wir die Regelungen im Arbeitsbereich und führen die 3G-Pflicht (Zutritt nur mit Impf-, Genesenen- oder Testnachweis) am Arbeitsplatz und, wo möglich, die Pflicht zum Homeoffice ein. Mit 3G in ÖPNV und im Fernverkehr machen wir das Reisen sicherer, für Einrichtungen des Gesundheitswesens gilt neben der täglichen Testpflicht für ungeimpfte Beschäftigte und Besucher*innen auch eine regelmäßige Testpflicht für geimpfte oder genesene Beschäftigte.

Auf der Basis der von uns erarbeiteten Rechtsgrundlage können die Länder grundlegende Maßnahmen ergreifen, zum Beispiel weitreichende 2G, 2G+ und 3G-Regelungen erlassen und so den Zutritt zu Restaurants, Kinos oder Clubs auch nur für Geimpfte oder Genesene ermöglichen. Sie können Auflagen für Schulen und Kitas erlassen, wie zum Beispiel eine Maskenpflicht im Unterricht.

Die Länder erhalten einen umfassenden und differenzierten Instrumentenkasten, um das Infektionsgeschehen einzudämmen und um vor allem Kinder und Jugendliche besser zu schützen.

Durch die beschränkte Länderöffnungsklausel können die Länder nach Beschluss ihres Parlaments weitreichendere Maßnahmen anwenden, soweit und solange die konkrete Gefahr der epidemischen Ausbreitung von COVID-19 in einem Bundesland besteht.

Damit wird eine differenzierte Reaktion auf das nach wie vor unterschiedliche Infektionsgeschehen in den Ländern möglich, gleichzeitig verlagern wir die Verantwortung zurück in die Parlamente. 

Unser Gesetzentwurf sieht auch Änderungen in verschiedenen Sozialgesetzbüchern vor. Damit können etwa notwendige Schutzschirme für medizinische, soziale und weitere Einrichtungen fortgesetzt sowie Erleichterungen für alle Bürgerinnen und Bürger verlängert werden, wie der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung und die Sonderregelung zum Kinderkrankentagegeld.

Zudem werden wir die Schutzschirme für Pflege-, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen fortsetzen, ebenso wie die Erleichterung der Zugänge zu Pflegeunterstützungsgeld, Pflegezeit, Familienpflegezeit sowie zu BaföG-Leistungen für diejenigen, die bei der Bekämpfung der Pandemie im medizinischen Bereich helfen.“

 

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