Klageprivilegien: Gabriel verweigert Änderungen

Die Bundesregierung hält an Klageprivilegien für Konzerne in internationalen Handelsverträgen fest. Das ist das traurige Ergebnis meiner Kleinen Anfrage zu dem Thema. Entgegen aller schönen Worte von Sigmar Gabriel hat der Minister offenbar keine Pläne, die zahlreichen alten Abkommen, in denen das gefährliche Instrument steckt, zu überarbeiten oder nachzuverhandeln.

Klageprivilegien sind eines der umstrittensten Themen bei Handelsverträgen. In den aller meisten Handelsverträgen an denen Deutschland beteiligt ist, sind diese vorgesehen. Konzerne können private Schiedsgerichte anrufen, wenn sie sich unfair behandelt fühlen. Diese haben zahlreiche Probleme: zum Beispiel können Richter Nebentätigkeiten haben, es gibt keine Obergrenzen für Schadensersatzzahlungen und keine Regelungen zur Vermeidung von Interessenskonflikten. Auch können dort nur Konzerne klagen: Arbeitnehmer*innen oder durch Unternehmen Geschädigte können sich nicht an diese wenden. Ein rechtstaatliches Verfahren sieht anders aus.

Trotz dieser und zahlreicher weiterer Probleme hält die Bundesregierung an den Klageprivilegien fest. Von einem Kurswechsel, von dem Sigmar Gabriel immer spricht, kann also keine Rede sein.

 

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