CETA: Der Bundestag muss beteiligt werden!

Zu den Äußerungen von Bundeskanzlerin Merkel und Ratspräsident Juncker zur Ratifizierung des CETA-Abkommens erklärt Katharina Dröge, Sprecherin für Wettbewerbspolitik:

Die Ankündigung von Angela Merkel, den Bundestag um ein „Meinungsbild“ zu bitten, lässt mehr Fragen offen, als sie beantwortet. EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hat gestern verkündet, das CETA-Abkommen als EU-only-Abkommen vorzulegen, womit eine Beteiligung des deutschen Bundestags nicht vorgesehen ist. Es wäre dringend notwendig gewesen, dass Angela Merkel Juncker eine klare Absage zu diesem Vorhaben erteilt hätte. 

Was wir brauchen ist kein unverbindliches Meinungsbild des deutschen Bundestags, sondern eine verbindliche parlamentarische Einbindung. Angela Merkel muss klarstellen, dass die deutsche Bundesregierung CETA als EU-only Abkommen ablehnen wird.

Außerdem ist es unverzichtbar, dass der Bundestag auf jeden Fall vor einer Abstimmung im Rat gefragt wird, und die Bundesregierung sich auch an dieses Votum hält. Seit Monaten verweigert die Bundesregierung klare Aussagen dazu, wann CETA im Rat beschlossen wird und wie sie ein geordnetes parlamentarisches Beratungsverfahren gewährleisten will. Das ist unverantwortlich und der Brisanz des Abkommens unangemessen. 

Für uns ist klar: Die Bundesregierung darf dem Abkommen in EU-only Form nicht zustimmen und muss sich im Rat dafür einsetzen, dass die Vorlage der Kommission von einem EU-only-Vertragstext in einen gemischten Vertragstext umgewandelt wird. Die Bundesregierung muss CETA grundsätzlich im Rat ablehnen und darf auch die vorläufige Anwendung nicht genehmigen. Denn mit CETA drohen Klageprivilegien für Konzerne, Gefahren für die kommunale Daseinsvorsorge und eine Aushöhlung des Vorsorgeprinzips. 

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