Vergleichsplattformen dürfen nicht Märkte vereinnahmen

Zum Urteil des Bundesgerichtshofs über die Unzulässigkeit der sogenannten engen Bestpreisklausel von Booking.com erklärt Katharina Dröge, Sprecherin für Wirtschaftspolitik:

„Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, Booking.com die Bestpreisklausel zu untersagen. Die Vorgabe für Hotels auf der Vergleichsplattform, immer den günstigsten Preis anbieten zu müssen, beschränkt den Wettbewerb beim Onlineangebot von Hotelzimmern. Vergleichsplattformen sind sehr nützlich, dürfen aber nicht zu Gatekeepern werden, die ganze Märkte vereinnahmen.“

 

 

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