Es geht nicht nur um Klage-Privilegien, Herr Juncker

Zu Abschluss der jüngsten TTIP-Verhandlungsrunde und Äußerungen von EU-Kommissionspräsident Juncker zum Investitionsschutz erklärt Katharina Dröge, Sprecherin für Wettbewerbspolitik:

Schon vor einem Jahr haben wir darauf gedrungen, dass es in einem Handelsabkommen zwischen den USA und der EU keine Regelungen zu Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren (ISDS) geben darf. Klage-Privilegien für Konzerne sind in diesem Kontext nicht nur unnötig, sondern gefährlich. Gestern ist diese Erkenntnis nun auch bei EU-Kommissionspräsident Juncker angekommen. Es war überfällig, dass er sich jetzt ebenfalls gegen die Aufnahme so einer Klausel in TTIP ausspricht.

Damit ist er der deutschen Bundesregierung einen großen Schritt voraus. Diese hat sich bislang immer hinter der Aussage versteckt, dass Regelungen zum ISDS nicht notwendig sein. Mit dieser typischen ,,Merkel-Art” der unklaren Positionierung muss auch bei der Großen Koalition endlich Schluss sein. Wir erwarten von der Bundesregierung eine klare Aussage, ob es mit ihr ein TTIP geben wird, wenn Regelungen zu ISDS enthalten sind, oder nicht.

Herr Juncker muss seinen Worten nun auch Taten folgen lassen, und dem Rat einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten. Je eher, desto besser.

Offen bleibt weiterhin, wie Herr Juncker, aber auch die deutsche Bundesregierung, mit ihren neu gewonnen Erkenntnissen in Bezug auf das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen CETA umgehen wird. Es ist höchst unglaubwürdig, demselben Vertragstext in einem Abkommen eine Ablehnung zu erteilen, ihn mit einem anderen Handelspartner aber zu beschließen.

zurück