CETA: Gefahren bestätigt

Anlässlich der öffentlichen Sachverständigenanhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie zum Freihandelsabkommen CETA Meldung erklärt Katharina Dröge, Sprecherin für Wettbewerbspolitik:

Viel Kritik wurde geäußert, wenig davon konnte ausgeräumt werden. Stattdessen haben sich viele Probleme bestätigt. Vor allem das Kapitel zu Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren wurde von einer Mehrheit der Sachverständigen als problematisch eingestuft. 

 

Auch Sorgen hinsichtlich der regulatorischen Kooperation und dem Schutz von Verbrauchern und Arbeitnehmern konnten nicht entkräftet werden. Es ist schlicht nicht abzuschätzen, welche Auswirkungen die regulatorische Kooperation auf die Standardsetzung und Gestaltungsspielräume etwa in den Bereichen Gentechnik oder Umweltschutz haben wird.

 

Die Gefahren von Klageprivilegien für Konzerne sind bekannt. Die Anhörung hat gezeigt, dass die zentralen Kritikpunkte nicht behoben worden sind. Es gibt weiterhin unklare Klagegründe, teilweise sogar völlig neue.

 

Es bleibt dabei: Klageprivilegien für Konzerne sind enorm gefährlich. Mit Klageprivilegien wird Schiedsgerichten große Macht übertragen, ohne dass ihre Unabhängigkeit gewährleistet ist. Im Gegenteil, die Schiedsrichter haben systemimmanent ein Interesse an investorenfreundlichen Entscheidungen. Dieses Problem würde CETA in seiner jetzigen Form festschreiben.

 

Ein Abkommen, das dieses Instrument trotz der vehementen, europaweiten Kritik weiterhin enthält, darf so nicht abgeschlossen werden.

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